Auf der sicheren Seite

Sie haben eine aufwendige Zahnersatzbehandlung durchgeführt, um dann festzustellen, dass Ihr Patient nicht zahlen kann. Jetzt haben Sie die Qual der Wahl: den Rechtsweg beschreiten, bis hin zum Gang vors Gericht. Oder die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Vor solch unangenehmen Überraschungen bewahrt Sie unsere Factoring-Dienstleistung. Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500 Euro eine Bonitätsanfrage zu stellen. Am schnellsten geht’s online über dataline-Z®. Hier kommt die Antwort in Sekundenschnelle.

Ein kostenloser Service, mit dem Sie auf der sicheren Seite sind.

(Button Telefonkontakt: Frau Özlem Koc hilft Ihnen gerne weiter unter 0711 96000 - 232.)

Achtung: Seite ist unlogisch. Wir sprechen vom Rechtsweg, der nach der letzten Mahnung eingeschlagen wird im 1. Absatz und danach von Bonitsauskünften, die vor Rechnungserstellung erfolgt. Hier muss eine Trennung rein → die Bonitätsauskünfte mindern von vornherein das Ausfallrisiko und wenn eine Rechnung dann doch nicht bezahlt wird, dann übernehmen wir das gerichtliche Mahnverfahren, ggf. das streitige Verfahren und schlussendlich den Ausfall mit Kosten bei bestandskräftiger Forderung.

dzr_s:Özlem Koc,0711 96000-232
dzr_n:Gabriele Neurath,02131-5673-73
abz:Bettina Harzig,08142 6520-822
hza:Urte-Christine Hartmann,040 / 237802-42
frh:Elisabeth Wurst,0711 36511244