Niemand kann es sich leisten, wegen Zahlungsunfähigkeit des Patienten auf sein Honorar zu verzichten. Müssen obendrein auch noch Laborkosten und eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlt werden, bedeutet das nicht nur reichlich Ärger, sondern auch einen gravierenden finanziellen Schaden. Damit Ihnen eine solche Situation erspart bleibt, bieten wir Ihnen die Ausfallhaftung . So können Sie sicher sein, dass Sie auf jeden Fall zu Ihrem Geld kommen. Und sollte ein Rechtsstreit unvermeidlich sein, ist das unsere Angelegenheit – die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen wir komplett für Sie, falls die Forderung sich als bestandskräftig erweist, also vom Gericht rechtskräftig zugesprochen wird.
Übrigens waren wir die Ersten im Gesundheitsmarkt, die im Rahmen des echten Factorings eine 100-prozentige Ausfallhaftung für alle angekauften und berechtigten Forderungen übernahmen. Ein ganz wesentlicher Aspekt! Denn bei einer Vorfinanzierung ohne oder mit beschränkter Haftung bleibt das Risiko ganz oder teilweise bei Ihnen. Den Nachteil hätten Sie – schützen Sie sich davor!